Bundesverwaltungsgericht zwingt die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz

Diese Woche hat das Bundesverwaltungsgericht die Bundesregierung dazu verurteilt, beim Klimaschutz seine Hausaufgaben zu machen, um die Ziele 2030 zu erreichen (Bericht).

Nachdem in den Medien regelmäßig gerne viel Falsches oder Irreführendes verbreitet wird, habe ich einfach einmal die Historie zum Thema kurz recherchiert:

2015 haben 192 Staaten in Paris beschlossen, die Klimaerwärmung auf 1,5° zu begrenzen. Angela Merkel (CDU) hat das Ergebnis mit großem Einsatz mit ausgehandelt.

2019 hat die Präsidentin der Europäischen Union Ursula von der Leyen (CDU) den Green Deal verkündet und die Gesetze zu den CO2-Flottengrenzwerten für Pkw auf den Weg gebracht.

2019 wurde von der damaligen Bundesregierung (CDU/CSU/SPD) das Klimaschutzgesetz verabschiedet, das dann im Frühjahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die gleiche Regierung Merkel hat dann sehr schnell das novellierte Klimaschutzgesetz verabschiedet, das die aktuellen Ziele 2030 vorgibt.

Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde übrigens 2019 von Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) in der Regierung Merkel geschaffen. Der medial verprügelte Minister Habeck wollte das Gesetz seines Vorgängers entschärfen! Jetzt liegt das Thema wieder bei der CDU/CSU/SPD Koalition und wartet auf die göttliche Eingebung.

Anfang letzten Jahres hat dann Bundeskanzler Merz (CDU) die Klimaneutralität im Grundgesetz verankert.

Nur mit der Umsetzung der Gesetze hapert es gewaltig. So ist im letzten Jahr der Verbrauch an Erdgas und Erdöl gestiegen!

Aber wie schaffen wir die Ziele 2030?

Meine Grafik unten zeigt den für den Klimawandel entscheidenden Primärenergieverbrauch:

Wir verharren bei 80% fossilen Energien, die für die schlechte Klimabilanz verantwortlich sind. Nur mit dem heimischen Ausbau der Stromerzeugung aus Sonne und Wind kann die Energiewende nicht funktionieren, wie die Grafik eindrücklich aufzeigt.

Gerade in den Wintermonaten sind wir beim Strom auf dessen Erzeugung in heute fossil befeuerten Kraftwerken angewiesen. Daran wird sich auch bis 2030 nicht viel ändern (die Grafik unten zeigt nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien; grüne Pfeile zeigen die grüne Stromerzeugung, die trotz der bis 2030 geplanten Verdopplung der Kapazitäten von heute 200.000 auf dann 400.000 Megawatt Leistung, über Tage nur sehr wenig Strom liefern.

 

Über Batteriespeicher oder die aktuell so beliebte Flexibilisierung des Verbrauches lässt sich die Stromlücke nicht schließen. Außer wir akzeptieren, dass E-Stadtbusse oder Paketdienste (E-Lkw) erst wieder im Einsatz sind, wenn es genügend Strom aus Windkraft gibt. Auch Dienstreisen mit dem E-Auto müssten dann solange warten oder können nur noch mit der Bahn durchgeführt werden – aber, die braucht ja auch Strom aus Kraftwerken.

Erst wenn wir es schaffen, grüne Energie in Form von Wasserstoff und seinen Derivaten aus sonnen- und windreichen Regionen zu importieren, kann es mit der Energiewende richtig funktionieren.

Und dann könnte man auch noch viel Energie einsparen. Aber das wird mit Verzicht oder Verbot gleichgesetzt und ist ein Tabuthema für unsere Politiker – solange, bis sie von den Gerichten dazu gezwungen werden.

 

Titelbild: Petra Boeger, KI generiert

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Eine Antwort

  1. Die Klage über die das BVG jetzt entschieden hat, bezog sich auf das KSG der Ampel von 2023. Damals wurden u.a. die strengen Sektorenziele, die Im KSG der GroKo von 2021 festgelegt worden waren, aufgeweicht und möglich gemacht, dass die durch die wirtschaftliche Schwäche „zugefallenen“ Emissionsminderungen im Industriesektor und Neuberechnungen z. B. der Lachgasemissionen, gegen die Zielverfehlungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude verrechnet werden konnten. Dadurch ergab sich eine „scheinbare“ Einhaltung der THG Minderungszieles, das aber tatsächlich eine Verfehlung war.

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