Das neue Klimaschutzgesetz und seine Konsequenzen

Die Bundesregierung hat im Mai diesen Jahres mit dem neuen Klimaschutzgesetz sehr anspruchsvolle Ziele formuliert – und zwar verbindlich.

Was bedeutet das konkret?

Aus der Grafik kann man beispielsweise ablesen, dass die CO2-Emissionen im Verkehr bis 2030 auf etwa die Hälfte reduziert werden müssen. Heute fahren auf Deutschlands Straßen etwa 48 Millionen PKW und knapp 6 Millionen Nutzfahrzeuge – fast ausschließlich mit fossilen Kraftstoffen. Ganz einfach formuliert:  Die Hälfte aller PKW und die Hälfte der Nutzfahrzeuge müssten dann 2030 elektrisch unterwegs sein. Mit viel Glück werden wir 2021 noch die eine Million elektrischer PKW schaffen. Um das noch deutlicher zu machen: jährlich werden etwa 3,4 Millionen PKW und 0,3 Millionen Nutzfahrzeuge neu zugelassen. Die Ziele bedeuten ganz plakativ, dass nach 2023 keine Fahrzeuge mit (fossil betriebenen) Verbrennungsmotoren mehr verkauft werden dürften. Eine unglaublich große Herausforderung, das neue Gesetz.

Die CO2-Emissionen im Verkehr (siehe Grafik im Beitragsbild) verursachen zu 60 Prozent die PKW-Fahrer und 35 Prozent gehen auf das Konto der Nutzfahrzeuge, die die Waren für uns transportieren. Übrigens: Internationale Transporte und Reisen (Schiff, Flugzeuge) sind in dieser Bilanz nicht enthalten. Der Kurzurlaub auf „Male“ oder der Wein aus Südafrika kommen dann in der Klimabilanz noch oben drauf.

Bildquellen: BMU, UBA

 

 

 

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