Bald grüner Strom für Schrebergärten?

Zu Recht assoziiert man mit dem Wort „Schrebergarten“ deutlich mehr Emotionen als mit der offiziellen Abkürzung „KLG“, die für „Kleingarten“ steht. Und mancher, der aus dem Osten kommt, wird vielleicht in unbeobachteten Momenten immer noch von der Bezeichnung „Datscha“ schwärmen. Hauptsache, es ist alles so gut unter den Kleingärtnern und ihrem jeweiligen Verein geregelt, damit im Streitfalle nicht gleich das Bundeskleingartengesetz (Sie wissen schon: das BKleinG) zu Rate gezogen werden muss.

Doch ein solches war jetzt offenbar in Sachsen-Anhalt erforderlich. 

 

Streitpunkt: Ein Balkonkraftwerk, das sich eine Familie aufs Laubendach montiert hatte. Denn schließlich gehört es zu den wesentlichen Vereins-Argumenten, dass man nicht nur für Gemeinschaft, Entspannung, Artenschutz und gesundes Gemüse sorge, sondern damit auch viel Gutes für die Umwelt tue. Doch wenn der Strom für Kühlschrank, Rasenmäher und Kaffeemaschine künftig von der Sonne kommt, dann ist das doch auch wichtiger Beitrag  fürs Klima und die CO2-Reduzierung. So jedenfalls argumentierte die Familie

„Weit gefehlt!“ so jedenfalls die Meinung des zuständigen Vereins. „Die Balkonkraftwerke müssen weg und haben hier auch in Zukunft nichts verloren.“

Und das Landgericht? Es stellt klar, und so soll es auch bald in der bundesweiten Gesetzgebung stehen:

Kleingartenvereine dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten, da das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien schwerer wiegt als starre Vereinssatzungen.

Schau an – da dürften demnächst viele Kleingartenvereine nachschauen, ob ihre Satzung noch den aktuellen Erfordernissen entspricht!

BIld: Cover vom gleichnamigen Buch von Uta Weik

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